Mitbefischung Rhein 07.2019
Liebe Mitglieder der Sportfischervereinigung Knielingen,
mit Freude teilen wir Euch mit, dass sich unsere Anstrengungen der vergangenen Monate gelohnt haben.
Zwischen dem Land Baden-Württemberg (Liegenschaftsverwaltung), vertreten durch den Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Pforzheim und der Sportfischervereinigung Knielingen wurde ein Mitbefischungsvertrag für die landeseigene Gewässerstrecke im Bereich zwischen Rheinkilometer 360,0 – 367,0 mit Maxkopf, Jachthafen und Pionierhafen geschlossen.
Alle aktiven Mitglieder der Sportfischervereinigung Knielingen, die einen vom Verein ausgestellten gültigen Fischerei-Erlaubnisschein und einen gültigen staatlichen Jahresfischereischein besitzen, sind in den im Mitbefischungsvertrag aufgeführten Gewässern ab sofort fischereiberechtigt.
Der Anglerverein Karlsruhe (AVK) ist informiert und wird seine Kontrolleure entsprechend unterweisen.
Die Wasserschutzpolizei Karlsruhe wurde durch uns ebenfalls informiert.
Sofern Ihr Euch an die Vorgaben der Landesfischereiverordnung und an unsere Richtlinien haltet, gibt es hoffentlich keine Probleme
!!! WICHTIG !!!
Die einzelnen Angeltage und Fangergebnisse müssen von jedem Angler dokumentiert und bis SPÄTESTENS Ende Januar des Folgejahres schriftlich gemeldet werden (FANGMELDUNG).
Anbei Link für das Fangbuch das von jedem Angler mitzuführen und auszufüllen ist.
Fangtagebuch zum Herunterladen
Die Sportfischervereinigung Knielingen muss bis Mitte Februar eines jeden Jahres die zusammengefasste Fangmeldung an den Hauptpächter (AVK) und an das Land Baden-Württemberg melden.
ERFOLGT DIES NICHT, DROHT DIE KÜNDIGUNG DES VERTRAGES!
Wir wünschen erfolgreiche Angeltage an unseren alten und neuen Fanggründen.
Mit freundlichen Grüßen und „Petri Heil“
Michael Doll
1. Vorsitzender